Info-Schreiben des HLV Volks- und Straßenlaufwarts

  08.09.2015    Sportentwicklung Verbandsnews

Liebe Laufveranstalter,

aufgrund des Beschlusses des DLV-Verbandsrates vom 24.07.15, der DLO 2016, der Gebührenordnung 2016 sowie der Tagung der HLV-Volks- und Straßenlauf-AG am 31.08.15 möchte ich Ihnen folgende Informationen mitteilen:<ENDE/>
Folgende Regelungen gelten ab 01.01.2016: - Genehmigungsgebühr für alle Veranstalter 0,50 € für jeden „Finisher“ ab U18 u. ä., - bei Staffeln Gebühr nur für einen Aktiven, - Wegfall der Sonderstellung bei Serienwertung, - Wegfall der Mindestgebühr, - Sonderstellung für Laufveranstaltungen mit ausschließlich karitativem Zweck gem. besonderem Antrag bei Antragstellung, - Beibehaltung der 50,-€-Regelung ab 25. Laufveranstaltung alle 5 Jahre, - Beibehaltung des DLV-Härtefonds bei erhöhter Soforthilfe, - Beibehaltung des Versicherungsschutzes für vereinsungebundene Läufer, - Beibehaltung des Veranstalter-Haftpflichtversicherungsschutzes für gemeinnützige/karitative Laufveranstalter.
Ablauf von der Anmeldung bis zur Gebührenerhebung: - Anmeldung online über HLV-Homepage bis zur jeweiligen Terminbörse, spätestens bis 29.09.15, - Senden des Antrages je nach Regionszugehörigkeit an Ihren jeweiligen Ansprechpartner, - Genehmigung + Lauflogo vom jeweils Zuständigen, - Nach der Veranstaltung: Senden des Berichtes und der Ergebnisliste nur an info(@)hlv.de binnen zehn Tagen, - auf Grundlage der übersandten Unterlagen Erstellen der Gebührenrechnung durch HLV-Geschäftsstelle.
Sonderfall „Bestenlistenfähiger Lauf“: - In diesem Fall spätestens drei Monate vor Veranstaltung Meldung über LA-Kreis an Laufwart, - durch LA-Kreis Vorschlag einer Verbandsaufsicht, - grundsätzlich Genehmigung unter Einsatz der Verbandsaufsicht durch Laufwart, ab 4.000 Teilnehmer durch DLV, - Bericht mit Ergebnisliste binnen zehn Tagen auch nur an info(@)hlv.de zwecks Gebührenberechnung, - bei verspäteter Abgabe 15,- € Verspätungszuschlag.
Mit freundlichen Grüßen Jochen Miersch